Wohnungseigentumsrecht

Neben dem Sondernutzungsrecht an der Ihrerseits gekauften Eigentumswohnung stehen die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen von Mehrfamilienhäusern im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Innerhalb einer solchen Wohnungseigentumsgemeinschaft kommt es sehr oft zu Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten. Ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer, sowie das Verhältnis zwischen Verwalter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltung.

Sie haben Probleme mit Ihrer Wohnungseigentumsgemeinschaft? Wir beraten Sie gerne.