Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, so zwischen Auftraggeber und den an der Planung und Ausführung Beteiligten, aber auch das private Nachbarrecht. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind hierbei im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 631 ff. BGB, Werkvertragsrecht) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung
Wir beraten und vertreten Sie in allen mit dem privaten Baurecht im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, von der Fertigung des Bauvertrages bis zur Bearbeitung von vergütungs- und mängelrelevanten Themen.