Architektenrecht
Das Architektenrecht ist nicht einheitlich kodifiziert, sondern es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften unterschiedlichster Herkunft. Geregelt wird hierbei insbesondere das Architektenvertragsrecht, -honorarrecht, -haftpflichtrecht, Urheberrecht und Berufsrecht. Das Architektenrecht ist zudem sehr von der Rechtsprechung geprägt. Dies führt dazu, dass dieses Rechtsgebiet sowohl für den Architekten als auch für den Auftraggeber schwer durchschaubar ist, hinzukommt, dass Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet meist von finanziell großer Tragweite sind.
Wir beraten Sie daher gerne zu Themen wie Honorarvereinbarungen, Vertragsgestaltung und -prüfung, Honorarrecht, Urheberrecht, Vergaberecht, Projektsteuerungsverträge, Abwehrklage, Architektenhaftung, Abwehrklage, Ausschreibungsvorbereitung.