Verbraucherkredite
Verbraucherdarlehensverträge unterliegen zum Schutz der Verbraucher bestimmten gesetzlichen Vorschriften. So ordnet § 492 BGB im Rahmen des Darlehensvertrages einen gesetzlichen Mindestinhalt an, wie zum Beispiel die Angabe des Nettodarlehensbetrages und des effektiven Jahreszinssatzes. Die Nichtbeachtung der Schriftform und des Mindestinhalts führt zunächst einmal zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages bzw. gibt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht, wenn das Darlehen bereits empfangen oder in Anspruch genommen wurde. Wir haben zudem die Erfahrung gemacht, dass insbesondere die Belehrung des Verbrauchers über die Widerrufsmöglichkeit oft nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darlehensnehmern werden im Rahmen von Verbraucherdarlehen häufig Gebühren oder Entgelte auferlegt, dies ist oft nicht zulässig. Denn eine Bank darf Gebühren nicht auf den Darlehensnehmer abwälzen, wenn sie gesetzlich zu einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, oder eine solche in eigenem Interesse wahrnimmt.
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