Hinweis des LG Bamberg im Abgasskandal: Anspruch auf Neulieferung auch gegen die VW AG
Im sog. Abgasskandal hat das Landgericht Bamberg in einem seitens unserer Kanzlei geführten Verfahren in der mündlichen Verhandlung die Rechte der vom Abgasskandal betroffenen Käufer weiter gestärkt. Nach Ansicht des Landgerichts Bamberg steht einem vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugeigentümer nicht nur gegen den Händler, sondern auch gegen die Herstellerin, die Firma Volkswagen AG selbst, ein Anspruch auf Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs zu.
Die Klägerin erwarb im Jahr 2013 einen VW-Tiguan Sport&Style4MOTION zu einem Kaufpreis von EUR 32.590,00. Aufgrund des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen wurde der Rückruf des betroffenen Fahrzeugs angeordnet. Die Klägerin klagte daher vor dem LG Bamberg auf Neulieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs. Die Volkswagen AG wandte hiergegen ein, dass das damals verkaufte Fahrzeug so nicht mehr produziert werde und das Nachfolgemodell zu große Unterschiede aufweise. Das Landgericht Bamberg ist, der Argumentation der Klägerin folgend, dieser Ansicht unter Bezugnahme auf die neueste Rechtsprechung des BGH entgegengetreten:
„Weiter führt das Gericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2019 (AZ: VIII ZR 225/17) aus, dass der nunmehrige Klageantrag auf Neulieferung eines Pkw gegen die Beklagte zu 2) erfolgreich sein dürfte. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nach derzeitiger Auffassung nunmehr nicht veranlasst, da es für die Anspruchsgrundlage § 826 BGB nach Auffassung des Gerichts unerheblich ist, ob „der Mangel“ beseitigt wurde oder nicht.“
Der Hinweis des Landgerichts ist insofern bemerkenswert, als Ansprüche auf Neulieferung gegen das Unternehmen Volkswagen AG meist nur dann als begründet angesehen wurden, wenn die Herstellerin zugleich auch die Verkäuferin des Fahrzeugs war. Das Landgericht Bamberg gibt nunmehr auch in Klageverfahren gegen die Volkswagen AG die Möglichkeit, ein mangelfreies Ersatzfahrzeug einzuklagen.