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Kanzlei Tolle.Hoffmann
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Kanzlei

Kanzlei Tolle.Hoffmann Nürnberg

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    Geld verloren? Probleme mit Ihrer Bank? Wir helfen Ihnen weiter.

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Aktuelle Seite: Aktuelles

Tolle.Hoffmann
Rechtsanwälte
Partnerschaft

Miriam Tolle

Ulrike Hoffmann
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Bucher Strasse 39
90419 Nürnberg
Tel: 0911-37464000
Fax: 0911-37464004

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www.tolle-hoffmann.de

Widerrufsinformation der Sparda-Bank Berlin und Nürnberg häufig rechtswidrig

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Mit seiner sensationellen Entscheidung vom 26.3.2020, Az.: C-66/19, hat der EuGH den in fast allen Widerrufsinformationen enthaltenen Kaskadenverweis für rechtswidrig erklärt. Dieser Entscheidung tragt der Bundesgerichtshof jedoch nur einige Tage später entgegen: Hat der Darlehensgeber das gesetzliche Muster verwendet, kommt ein Widerruf nicht in Betracht.

In den Verträgen der Sparda-Banken finden sich häufig jedoch solche Abweichungen vom Muster, mit der Folge, dass der Kreditvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.

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BGH zum Abgasskandal: Bewusste Täuschung durch die VW AG

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Mit Urteil vom 25.5.2020, Az.: VI ZR 252/19, verhilft der BGH den Geschädigten des sog. Abgasskandals endlich zu ihrem Recht. Der Bundesgerichtshof bejahte mit dem genannten Urteil den Anspruch eines Käufers eines gebrauchten VW Sharan auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pkw wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB.

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Widerruf Autokredit: Jetzt kostenlos prüfen lassen

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Mit Urteil vom 26.3.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sog. Kaskadenverweis für rechtswidrig erklärt. Es handelt sich um eine Klausel, die sich in Millionen von Verbraucherkrediten, geschlossen ab Juni 2010, findet. Die Folge: Der Vertrag kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen werden. Dies gilt grundsätzlich für nahezu alle Verbraucherkredite.

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Sensationsurteil des EuGH: Widerruf von Millionen Immobilien- und Autokrediten möglich

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Ganz aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26.3.2020, Az.: C-66/19, die Widerrufsinformationen in unzähligen Verbraucherkreditverträgen als intransparent und damit rechtswidrig eingestuft. Millionen von Immobilien- und Autokrediten könnten damit nach dieser Entscheidung noch widerruflich sein.

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Musterfeststellungsklage VW: Vergleichsangebote annehmen?

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Nachdem es zunächst danach aussah, als würden die Vergleichsverhandlungen scheitern, schlossen die Verbraucherzentrale Bundesverband und die VW AG in der  beim OLG Braunschweig anhängigen Musterfeststellungsklage einen Vergleich für geschädigte Dieselkunden. Die VW Ag verpflichtet sich hierbei, je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr eine Entschädigung in Höhe von EUR 1.350 bis 2.657 zu zahlen. 

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Abgasskandal: OLG Düsseldorf verurteilt Porsche mit deutlichen Worten

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Porsche mit Urteil vom 30.01.2020, Az.: 13 U 81/19, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. 

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Sparkassen kündigen attraktive Prämiensparverträge

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Zahlreichen Sparkassenkunden wurden vor Jahren Prämiensparverträge als langfristiges Sparmodell angeboten: Zusätzlich zum Zins wurde eine Prämie vereinbart, die umso höher ist, je länger der Vertrag läuft. Der Basiszins ist variabel und liegt dem Zinsniveau entsprechend derzeit nahe null. Aber die Prämie ist attraktiv.

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Porsche und VW AG: Zurückweisung des Musterverfahrens hat keinen Einfluss auf Klagen von Fahrzeugeigentümern

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 27.03.2019, 20 Kap 2/17 und 20 Kap 4/17 entschieden, dass die Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG unzulässig sind. Der Grund: die Sperrwirkung eines früher eingeleiteten Musterverfahrens, in dem vergleichbare Vorwürfe geklärt werden sollen.

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Hinweis des LG Bamberg im Abgasskandal: Anspruch auf Neulieferung auch gegen die VW AG

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Im sog. Abgasskandal hat das Landgericht Bamberg in einem seitens unserer Kanzlei geführten Verfahren in der mündlichen Verhandlung die Rechte der vom Abgasskandal betroffenen Käufer weiter gestärkt. Nach Ansicht des Landgerichts Bamberg steht einem vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugeigentümer nicht nur gegen den Händler, sondern auch gegen die Herstellerin, die Firma Volkswagen AG selbst, ein Anspruch auf Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs zu.

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